Universität zu Lübeck | Lübeck
Die Stelle der/des Präsidentin/Präsidenten an der Universität zu Lübeck wird zum 1. Januar 2025 neu besetzt. Die Aufgaben und die dienstrechtliche Stellung sind gesetzlich festgelegt. Die Präsidentin oder der Präsident leitet das Präsidium und hat die Richtlinienkompetenz. Das Präsidium umfasst die Kanzlerin/den Kanzler und drei Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten. Zu den Aufgaben gehören die Verwaltung der Hochschule und die Wahrung der Ordnung. Die Präsidentin oder der Präsident ist verantwortlich für die Geschäftsführung und das Hausrecht. ‒
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