Regierung von Oberbayern | Rosenheim
B. als Tiermedizinische Fachangestellte oder Tiermedizinischer Fachangestellter (m/w/d) mit einer einschlägigen Berufserfahrung (nach der Ausbildung) von idealerweise mindestens fünf Jahren; Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B / 3; Uneingeschränkte gesundheitliche ‒
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