Voraussetzung für Heilerziehungspfleger*innen-Ausbildung ist die abgeschlossene Ausbildung zur Sozialassistenz, welche ebenfalls bei uns absolviert werden kann.
Die Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger*in kann miteinem 2-jährigen Teilzeitstudium in Heil- und Inklusionspädagogik (Abschluss: Bachelor, staatl. anerkannt. Heilpädagoge) ergänzt werden. Schüler*innen mit Abitur/Fachhochschulreife können dieses Studium bereits während des zweiten Ausbildungsjahres zum/zur Heilerziehungspfleger*in beginnen. Schüler*innen mit mittlerer Reife erlangen mit Abschluss zum/zur Heilerziehungspfleger*in die Fachhochschulreife und können nach der Ausbildung das Studium nebenberuflich, ebenfalls über 2 Jahre starten.
Unsere Besonderheiten während der Ausbildung:
Unsere kostenpflichtige Ausbildung (298 €) ist Bafög-anerkannt. Weitere Infos: www.kolleg-rostock.de
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