Als weltweit führender Hersteller von vakuumtechnischen Anlagen im Bereich Metallurgie und Wärmebehandlung beschäftigen wir ca. 900 Mitarbeiter in 10 Ländern. Wir setzen Standards durch innovative Produkte, modernste Technik, umfassenden Service sowie höchste Flexibilität. Eingebunden in ein börsennotiertes Konzernumfeld verstehen wir es, unseren Mitarbeitern Freiräume zu geben, ihnen Verantwortung zu übertragen, sie zu fördern und zu fordern.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir für unser Headquarter in Hanau unbefristet einen Inbetriebnehmer (m/w/div.) in Vollzeit (40 h/Woche)
Erforderliches:
Wünschenswertes:
ALD - High-Tech-Lösungen für Metalle unter Vakuum
ALD Vacuum Technologies GmbH mit Sitz in Hanau ist weltweit ein Markenbegriff für innovative Vakuum-Technologie auf höchstem Niveau. ALD ist einer der führenden Anbieter von Vakuum-Anlagen und Vakuum-Verfahrenstechnik. Wir bedienen sämtliche Bereiche der Vakuum-Metallurgie und Vakuum-Wärmebehandlung mit High-Tech-Produkten und Dienstleistungen. Die ALD beschäftigt ca. 500 Mitarbeiter am Firmensitz in Hanau, und weltweit insgesamt ca. 900 Mitarbeiter in 10 Ländern.
Als weltweit operierendes Unternehmen verstehen wir es, unseren Mitarbeitern Freiräume zu geben, ihnen Verantwortung zu übertragen, sie zu fördern und fordern. Bei ALD arbeiten außergewöhnliche Menschen mit außergewöhnlichen Talenten. Eingebunden in ein börsennotiertes Konzernumfeld und durch vielfältige Benefits, einem starken Zusammenhalt und persönlichen Engagements entsteht eine innovative und kollegiale Unternehmenskultur.
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Drittanbieter, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern. In diesem Zusammenhang werden auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert, auch außerhalb des EWR.
Hierfür und um bestimmte Dienste zu nachfolgend aufgeführten Zwecken verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung. Indem Sie "Alle akzeptieren" klicken, stimmen Sie diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USADie betreffenden Drittländer, insbesondere die USA, weisen im Zweifel nicht das Datenschutzniveau auf, das Sie unter der DSGVO genießen. Das kann Nachteile wie eine erschwerte Durchsetzung von Betroffenenrechten, eine fehlende Kontrolle der Weiterverarbeitung und Übermittlung der Daten oder Zugriffe auf die Daten durch staatliche Stellen, ins. Behörden der USA, zu Kontroll- und Überwachungszwecken bedeuten, ohne dass Ihnen Rechtsbehelfe dagegen zustehen.*, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Unter "Einstellungen oder ablehnen" können Sie Ihre Einstellungen ändern oder die Datenverarbeitung ablehnen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Privatsphäre am Seitenende ändern.