Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist der zentrale Bau- und Immobiliendienstleister der hessischen Landesverwaltung. Er übernimmt Aufgaben im Bau-, Gebäude- und Standortmanagement. Seine Stärke: Als Komplettanbieter leistet der LBIH alles aus einer Hand – effizient und serviceorientiert. Mit rund 2.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzt der LBIH ein jährliches Bauvolumen von rund 500 Millionen Euro um und betreut mehr als 3 Millionen Quadratmeter Gebäudefläche.
Wir bieten zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere unbefristete Positionen als:
Architekt / Bauingenieur (m/w/d) Hochbau
Werden Sie Teil unseres Teams, das für Bauprojekte für die hessische Landesverwaltung oder den Bund verantwortlich ist. In dieser Funktion betreuen Sie eigenständig Planungs- und Bauaufgaben für öffentliche Nutzer und gestalten somit zahlreiche Spitzenprojekte für Hessen mit.
Der Einsatzort ist die Niederlassung Ost mit Sitz in Fulda.
Je nach fachlicher und persönlicher Eignung, Präferenz und Qualifikation können Sie in den internen Geschäftsbereichen Bundesbau, Landesbau oder Hochschulbau eingesetzt werden.
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Drittanbieter, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern. In diesem Zusammenhang werden auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert, auch außerhalb des EWR.
Hierfür und um bestimmte Dienste zu nachfolgend aufgeführten Zwecken verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung. Indem Sie "Alle akzeptieren" klicken, stimmen Sie diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USADie betreffenden Drittländer, insbesondere die USA, weisen im Zweifel nicht das Datenschutzniveau auf, das Sie unter der DSGVO genießen. Das kann Nachteile wie eine erschwerte Durchsetzung von Betroffenenrechten, eine fehlende Kontrolle der Weiterverarbeitung und Übermittlung der Daten oder Zugriffe auf die Daten durch staatliche Stellen, ins. Behörden der USA, zu Kontroll- und Überwachungszwecken bedeuten, ohne dass Ihnen Rechtsbehelfe dagegen zustehen.*, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Unter "Einstellungen oder ablehnen" können Sie Ihre Einstellungen ändern oder die Datenverarbeitung ablehnen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Privatsphäre am Seitenende ändern.