Die Präsidentin oder der Präsident einer Hochschule spielt eine zentrale Rolle in der Verwaltung und Vertretung der Institution. Gemäß § 44 Hess HG sind sie die externen Repräsentanten und stehen in direkter Verantwortung für das Personal. Eine Wahl zur Präsidentin oder zum Präsidenten setzt eine abgeschlossene Hochschulausbildung und langjährige, verantwortliche Berufserfahrung voraus. Diese Erfahrungen sollten insbesondere in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Verwaltung oder Rechtspflege liegen. Wichtig ist, dass die Altersgrenze gemäß § 33 Abs. 3 HBG zu Beginn der Amtszeit nicht überschritten wird. Die Wahl erfolgt durch den erweiterten Senat der Hochschule und gewährleistet eine qualifizierte Führung. ‒ +
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