VW Abgasskandal - JUSTUS Rechtsanwälte
JUSTUS Rechtsanwälte |
Der Bundesgerichtshof hat im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal entschieden, dass Käufer von Neuwagen, die zu spät oder gar nicht Schadensersatz geltend gemacht haben, jetzt noch Anspruch darauf haben können. Ein aktueller Hinweisbeschluss des OLG Naumburg zum EA 288 weist darauf hin, dass Wohnmobile auf Fiat Ducato Basis die Abgasreinigung nach 22 Minuten abschalten, was zu einem erhöhten NOx-Ausstoß führt. Das EuGH hat bereits ein erstes Urteil veröffentlicht, in dem die unzulässige Motorsteuerung bei Abgasskandalen festgestellt wurde. Der Bundesgerichtshof hat außerdem die Rechte der Verbraucher gestärkt, indem er den KFZ-Widerruf und die Kaskadenverweisung unterstützt. Ein aktuelles Gerichtsgutachten belegt den Benzinskandal bei Audi Q5 TFSI 2.0. Zusätzlich wurde das Unternehmen Sixt zur Rückabwicklung von fehlerhaften Leasingverträgen verurteilt. Schließlich haben VW und der Verbraucherzentrale Bundesverband einen Vergleich für Dieselkunden in der Musterfeststellungsklage erzielt.