Die Gemeinsame Prüfungsstelle (GPS) und der Gemeinsame Beschwerdeausschuss (GBA) sind zentrale Einrichtungen in Hessen, die die vertragszahnärztliche Versorgung überwachen. Gemäß § 106 Abs. 1 SGB V sorgen sie für die Wirtschaftlichkeit der zahnärztlichen Leistungen. Die GPS koordiniert Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Widerspruchsverfahren, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Zusätzlich gewährleisten sie die Informationspflichten gegenüber den Vertragspartnern und dem Ministerium. Hierbei nehmen die Krankenkassen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen eine aktive Rolle ein. Die effektive Organisation dieser Prüfstellen trägt zur Qualität und Effizienz der zahnärztlichen Versorgung in Hessen bei. ‒ +
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