Als erfahrene Fachkraft für ambulante Pflege übernehmen Sie die Informations- und Aufnahmegespräche mit Patienten und Angehörigen und beraten über notwendige Pflegeleistungen. Sie haben eine relevante Ausbildung gemäß § 71 SGB XI, beispielsweise als Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger oder Pflegefachmann. Ein Abschluss in Pflegemanagement oder Pflegewissenschaften ist von Vorteil. Ihre mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Leitung oder stellvertretenden Leitung eines ambulanten Pflegedienstes zeichnet Sie aus. Verantwortungsbewusstsein, Struktur und hohe Einsatzbereitschaft sind Ihre Stärken. Zudem bringen Sie fundierte Kenntnisse im Sozialrecht, insbesondere im SGB V und XI, sowie in der EDV-gestützten Dienstplanung mit. ‒ +
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